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Verwaltungsverfahren kosten serbische Wirtschaft 1,7 Mrd. Euro

Quelle: eKapija Montag, 23.12.2013. 16:52
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Eine lange Studie, die die USAID durch Anwendung der Standardkostenmethode jede zwei Jahre durchführt, zeigt, dass die Kosten für Verwaltungsverfahren in Serbien 2012 3,7% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 1,7 Mrd. Euro erreicht haben. Es handelt sich um erhebliche Verbesserung im Vergleich zu 4,2% im Jahre 2010. Die Reduzierung der Kosten ist, leider, in einem sehr geringen Ausmaß den Bemühungen des Staates um die Abschaffung dieser Belastung zu verdanken.

Branko Radulović, USAID-Experte für das Projekt zur Verbesserung des Geschäftsumfelds, ist der Meinung, dass der Rückgang der Reallöhne und der Wirtschaftstätigkeit im Allgemeinen Hauptgrund für diese Verbesserung seien.

- Die Anzahl der Unternehmen, die Gegenstand dieser administrativen Anforderungen sind, hat sich von 96.500 auf 90.500 verringert - sagte Radulović.

- Die Studie hat mehr als 40 Verfahren entdeckt, deren Abschaffung zur zusätzlichen Reduzierung der Kosten beitragen würde - sagte Dragana Stanojević, stellvertretende Geschäftsführerin des USAID-Projekts zur Verbesserung des Geschäftsumfelds.

- Die Abschaffung mancher Verfahren, wie jene, die den Mutterschafts-und Elternurlaub betreffen, ist nur durch Abänderung des Gesetzes möglich. Wahre Einsparungen für die Wirtschaft werden erst nach der Veränderung der Steuerverfahren und Verabschiedung von neuen Vorschriften für das Rechnungswesen und die Wirtschaftsprüfung erwartet - glaubt Stanojević.

Die Beteiligung der Kosten für Verwaltungsverfahren am BIP von 3,7% ist sehr hoch im Vergleich zu EU-Länder - zu 2,8% in Österreich, 3% in der Tschechischen Republik, 2,2% in Dänemark und 1,7% in der Bundesrepublik.

Das ist die zweite Studie, die das USAID-Projekt für Verbesserung des Geschäftsumfelds durch Anwendung der Standardkostenmethode durchgeführt hat, um Kosten für Verwaltungsverfahren und die Belastung der Wirtschaft festzustellen. Die Ergebnisse der Studie sind transparent und geeignet für die Erstellung der Empfehlungen. Sie ermöglichen zugleich die systematische Analyse der bürokratischen Verwaltung. Es handelt sich um Standardmechanismus, der in allen EU-Ländern verwendet wird.

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