Wettbewerbsbehörde leitet Verfahren gegen Fortenova Grupa Zagreb ein
Die Wettbewerbsbehörde hat ein Verfahren gegen die Firma Fortenova Grupa d.d. Zagreb eingeleitet, um eine Fusion ohne kartellrechtliche Genehmigung zu untersuchen, heißt es in der Pressemitteilung.
Aufgrund der verfügbaren Informationen, die auf der offiziellen Website der Fortenova Grupa sowie in den serbischen und kroatischen Medien veröffentlicht wurden, ist die Kommission der Ansicht, dass Grund zu der Annahme besteht, dass die Fortenova Grupa d.d. Zagreb die Kontrolle über Unternehmen Frikom d.o.o. Beograd, Dijamant a.d. Zrenjanin, Mivela Mg, PIK Vrbovec d.o.o. Beograd, Kikindski mlin und andere in der Republik Serbien ansässige Unternehmen übernommen hat, die innerhalb der Agrokor-Gruppe tätig sind.
In dem betreffenden Verfahren wird die Kommission prüfen, ob unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsschutzgesetzes verstoßen wird, wer die Kontrolle über das Unternehmen Fortenova Grupa hat, sowie die Zulässigkeit dieses Zusammenschlusses im Sinne von Artikel 19 des Gesetzes. Die Pressemitteilung fügt hinzu, dass die Kommission auch wesentliche Fakten, Beweise und andere Elemente ermitteln wird, die die Grundlage für ihre Entscheidungsfindung im Hinblick auf mögliche zu spezifizierende Kartellmaßnahmen, dh Dekonzentrationsmaßnahmen, bilden werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Zusammenschlüsse von Marktteilnehmern zulässig sind, außer wenn sie den Wettbewerb auf dem serbischen Markt erheblich einschränken, verzerren oder verhindern würden, und insbesondere, wenn eine solche Beschränkung, Verzerrung oder Verhinderung auf die Begründung oder Stärkung einer beherrschenden Stellung zurückzuführen wäre.
Nach dem Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs hat ein Marktteilnehmer, der einen Zusammenschluss gemäß Artikel 64 durchführt, dh einen Zusammenschluss, der nicht von den Wettbewerbshütern genehmigt wurde, einen finanziellen Beitrag von bis zu 10% des gesamten in Serbien erzielten Jahreseinkommens leisten muss.
Wenn die Kommission feststellt, dass ein nicht genehmigter Zusammenschluss stattgefunden hat, kann sie eine Entscheidung treffen, wonach die Teilnehmer Dekonzentrationsmaßnahmen unterliegen, und anordnen, das Unternehmen zu spalten, die Anteile zu veräußern, die Verträge zu kündigen und alle anderen Aktivitäten im Hinblick auf die Rückgabe durchzuführen Dinge an den Staat, bevor die Konzentration stattfand.
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