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Gesetz über die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern verabschiedet

Quelle: Dnevnik Freitag, 29.06.2018. 01:45
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Illustration (Fotoaerogondo2/shutterstock.com)Illustration

Die Nationalversammlung Serbiens hat heute das Gesetz über die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern verabschiedet, das die Stellung von Saisonarbeitnehmern verbessern und ihre Anmeldung für die Sozialversicherung durch eine elektronische Plattform vereinfachen soll.

Das Gesetz definiert die Arbeitsplätze, auf denen Saisonarbeiter in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei beschäftigt werden können.

Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass ein Arbeitgeber einen Saisonarbeiter für bis zu 180 Tage innerhalb eines Kalenderjahres einstellen darf, wobei der Arbeitnehmer Anspruch auf die Renten- und Invaliditätsversicherung sowie auf die Krankenversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat, für die Dauer ihrer Beschäftigung.



Die Löhne werden pro Arbeitsstunde in Höhe des Mindestlohnes berechnet und bezahlt.

Das neue Gesetz schreibt vor, dass Saisonrarbeter bei der Einstellung nicht aus dem Verzeichnis der Arbeitslosen gestrichen werden und dass die Zahlung der vorübergehenden Arbeitslosenentschädigung durch die Nationale Arbeitsverwaltung nicht eingestellt wird.

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