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EU verlängert Handelspräferenzen für den westlichen Balkan bis 2015

Quelle: Tanjug Montag, 16.01.2012. 15:41
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Die Europäische Union verlängerte am 30. Dezember 2012 die besonderen autonomen Handelspräferenzen, die sie dem Westbalkan gewährt, bis Ende 2015. Somit genießen die Wirtschaften des Westbalkans mit Wirkung vom 1. Januar 2011 weiterhin die Vorteile eines unbeschränkten zollfreien Zugangs zum EU-Markt für beinahe alle Waren.

Zusammen mit den bilateralen Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen, die mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien geschlossen wurden, unterstützen diese Handelspräferenzen die wirtschaftliche Integration mit der EU und fördern dadurch die politische Stabilität und den wirtschaftlichen Fortschritt in der gesamten Region.

Durch die autonomen Handelspräferenzen dürfte der westliche Balkan dort, wo die Präferenzregelungen günstiger als die Regelungen im Rahmen der Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen sind, weiter profitieren. Insbesondere dem Kosovo1 dürfte die derzeit zollfreie, unkontingentierte Behandlung beinahe aller seiner exportierten Waren zugutekommen, da zwischen Kosovo und der EU kein Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen besteht. Die Gesamtausfuhren Kosovos in die EU beliefen sich 2010 auf rund 147 Mio. EUR.

Im Jahr 2000 führte die Europäische Union mit der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 erstmals einen besonderen, unbeschränkt zollfreien Zugang zum EU-Markt für beinahe alle Waren mit Ursprung in der Region des westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo) ein.

Nur Wein, Zucker, bestimmte Rindfleischerzeugnisse und bestimmte Fischereierzeugnisse werden in die EU im Rahmen von Präferenzzollkontingenten eingeführt, die im Zuge der Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen ausgehandelt wurden. Die Regelungen wurden 2005 erneuert und sollten am 31. Dezember 2010 auslaufen.

Deshalb schlug die Kommission am 22. Februar 2010 vor, diese autonomen Präferenzregelungen bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. Das Europäische Parlament befürwortete den Kommissionsvorschlag am 13. Oktober 2011 und der Rat nahm ihn am 24. November 2011 an.

Die Zollsenkungen im Rahmen der heute angenommenen neuen Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 des Rates gelten rückwirkend, so dass ein Ausgleich für 2011 entrichtete Zölle beantragt werden kann.

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