Ab dem 18. Mai werde der Antrag auf Gründung einer Handelsgesellschaft bei der Agentur für Unternehmensregister (APR) ausschließlich in elektronischer Form eingereicht, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
Gemäß den vom Wirtschaftsministerium initiierten Änderungen des Gesetzes über das Eintragungsverfahren bei der Agentur für Unternehmensregister aus dem Jahr 2021 ist APR verpflichtet, die genannten Anträge ausschließlich in elektronischer Form anzunehmen, was dem E-Governance-Konzept und der Digitalisierung der gesamten Wirtschaft entspreche, heißt es auf der Website der Regierung.
Dadurch wird es praktisch nicht mehr möglich sein, einen Antrag auf Gründung einer Gewerbegesellschaft in Papierform bei der Agentur für Unternehmensregister zu stellen.
Auf diese Weise werden die Voraussetzungen geschaffen, Kosten und Zeit für die Gründung eines Unternehmens zu reduzieren, das Serviceniveau für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und zu erweitern, die Bearbeitungszeit von Anträgen durch die Agentur für Unternehmensregister zu verkürzen, was allesamt zu mehr Effizienz beiträgt, wird hinzugefügt.