Quelle: Euronews Srbija | Freitag, 24.03.2023.| 13:19
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Die Leistung von Solarkraftwerken in Serbien werden für Haushalte und Unternehmen begrenzt

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Abbildung (FotoPixabay.com/Solarimo)
Haushalte, die Prosumer werden wollen, d. h. Käufer-Erzeuger von Strom in Serbien, können keine Solarkraftwerke mit einer Leistung von mehr als 6,9 Kilowatt anschließen, während die maximale Leistung für Unternehmen 150 Kilowatt betragen wird. Das sehen die Novellen des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Energien vor.

Einige Experten glauben, dass die Begrenzung der Leistung der installierbaren Solarmodule den "Solarboom" in Serbien ernsthaft verlangsamen könnte. Das Energieministerium sagt jedoch, dass das Ziel der Beschränkung darin besteht, die Haushaltsinvestitionen entsprechend dem realen Jahresverbrauch zu optimieren. Die Regulierungsänderung soll eine ordnungsgemäße Verteilung ermöglichen – dass alle, die wollen, angeschlossen werden können und dass das Energiesystem damit umgehen kann.

In unserem Land gibt es derzeit keine Beschränkungen für die Leistung von Solarmodulen, sodass Prosumenten Solarmodule anschließen können, deren Gesamtleistung der Leistung des Anschlusses an das vom Elektrizitätswerk Serbiens (EPS) (EPS) oder von der Elektrizitätsdistribution Serbiens genehmigte Netz entspricht (EDS).

Nach Angaben von EDS wurden in Serbien mehr als 800 Solarmodule auf Häusern und rund 230 weitere auf Unternehmen installiert. Die durchschnittliche Leistung in Haushalten beträgt etwa 8,2 kW und in Fabriken etwa 27,5 kW. Derzeit beträgt das größte angeschlossene Kraftwerk für Haushalte fast 47 kW und für Unternehmen fast 1 MW.

Das Ministerium für Bergbau und Energie (MRE) teilte Euronews Serbien mit, dass die wichtigste Änderung gegenüber dem bestehenden Gesetz darin besteht, dass die Änderungen ein Gleichgewicht zwischen zwei gleichermaßen wichtigen öffentlichen Interessen erreichen – der Integration erneuerbarer Energiequellen in das System und der Gewährleistung des sicheren Betriebs des Energiesystems.

- Die bestehende Lösung sieht vor, dass Käufer-Erzeuger ohne Einschränkungen an das Stromnetz angeschlossen werden können, während ihre Verantwortung dafür vollständig ausgeschlossen ist. Sie haben keine Ausgleichsverantwortung, sie genießen das Recht auf vorrangigen Zugang, sie sind nicht verpflichtet, sich an der Erbringung von Hilfsdiensten zu beteiligen. In der europäischen Praxis sind Käufer-Erzeuger aufgrund solcher Privilegien in ihrer Leistung beschränkt, meist auf geringe Leistung (weniger als 400 kW). Beispiele für diese Praxis finden wir auch in einigen Ländern der Energiegemeinschaft - so heißt es seitens MRE.

Das zuständige Ministerium weist darauf hin, dass dies insbesondere im Zusammenhang mit der Gesamtzahl der eingereichten Anträge zum Anschluss variabler erneuerbarer Energiequellen bei Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern in Höhe von 20.000 MW, die die Flexibilität des nationalen Stromsystems übersteigt, dh die verfügbaren Regelreserven, die für den sicheren und reibungslosen Betrieb des Stromnetzes erforderlich sind.

- Durch die Begrenzung der installierten Kapazität der Käufer-Erzeuger werden die Voraussetzungen für die Einführung eines neuen Konzepts geschaffen, das in der Europäischen Union existiert, das durch nachfolgende Änderungen des Energiegesetzes in diesem Jahr umgesetzt wird. Durch die Begrenzung der installierten Wirkleistung der Käufer-Erzeuger auf 150 kW werden alle Einheiten höherer Leistung verpflichtet, sich an Hilfs-, d variable erneuerbare Energiequellen - erklärt im MRE.
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