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Abkommen über soziale Sicherheit mit Australien unterzeichnet

Quelle: eKapija Sonntag, 22.01.2023. 22:40
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(FotoPixabay / RebeccaLintzPhotography)
Der serbische Minister für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen und Sozialpolitik, Nikola Selakovic, hat mit dem australischen Botschafter in Serbien, Daniel Emery, ein Abkommen über soziale Sicherheit unterzeichnet, das es serbischen Bürgern in Australien ermöglichen wird, ihre Sozialversicherungsrechte leichter wahrzunehmen und diese Rechte auch auf dem Territorium Serbiens zu nutzen.

Selakovic erinnerte daran, dass 150.000 bis 200.000 serbische Staatsbürger in Australien leben und arbeiten, was als Grundlage für die Unterzeichnung des Abkommens diente, und wies darauf hin, dass das Dokument die Verwirklichung der Rechte im Zusammenhang mit der Renten- und Invaliditätsversicherung sowie die Vermeidung von Doppelversicherungen der vorübergehenden ausländischen Arbeitnehmer sowie ein umfassenderer Schutz der Versicherten und der Begünstigten der Rechte regelt, so die Website der serbischen Regierung.

Gemäß dem Grundsatz der territorialen Gleichheit können die nach den Gesetzen eines Landes erworbenen Sozialversicherungsansprüche außerhalb seines Hoheitsgebiets geltend gemacht werden, und die Übertragung in das Wohnsitzland erfolgt ohne Kürzung der Summe, gab der Minister bekannt.

Er erklärte, dass dies bedeute, dass, wenn ein serbischer Staatsbürger, der in Australien Anspruch auf eine Rente erworben habe, nach Serbien zurückkehre, Australien die Rente weiterzahle, ohne die Summe zu kürzen.


Selakovic wies darauf hin, dass einer der wichtigsten Grundsätze des Abkommens das Prinzip der Zusammenrechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit sei.

– Wenn die ruhegehaltsfähige Dienstzeit im Hoheitsgebiet eines Unterzeichnerstaates für die Verwirklichung des Rentenanspruchs nicht ausreicht, wird dieser Staat auch die im anderen Unterzeichnerstaat erbrachte ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigen – betonte Selakovic und fügte hinzu, dass in diesem Fall die Rentenhöhe proportional zur Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit in beiden Ländern ermittelt wird.
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