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Versicherung von Waren beim Transport

Quelle: eKapija Dienstag, 10.05.2022. 12:53
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Podeli
Die Transportversicherung bietet allen Teilnehmern des internationalen Handels eine Sicherheit, die aus modernen Instrumenten des Außenhandels nicht mehr wegzudenken ist.

Wer durch Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Gütern einen Vermögensschaden zu erleiden droht oder von der erfolgreichen Ankunft der Ware am Bestimmungsort profitieren würde, hat ein Interesse und die Notwendigkeit, die Ware beim Transport zu versichern. Dies können Käufer, Verkäufer, Importeure, Exporteure, Auftragnehmer, Banken usw. sein. Zur Bestimmung des versicherbaren Interesses werden am häufigsten die Incoterms-Regeln verwendet, die eine internationale Handelssprache sind, die den Abschluss sowie die Auslegung der Bestimmungen des Kaufvertrags erleichtert. Zwei Paritäten, CIP und CIF, schreiben die Verpflichtung des Verkäufers vor, die Ware während des Transports zu versichern, während nach anderen Paritäten die Vertragsparteien die Entscheidung treffen.

Wenn Sie in der Welt des internationalen Handels unterwegs sind, nutzen Sie die Vorteile und versichern Sie Ihre Waren über die UNIQA Versicherungspolice.

Wie schützen Sie Ihr Interesse?

Unabhängig vom Transportmittel und Transportweg ist die Ware auf ihrem Weg zum Bestimmungsort einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die zu Beschädigungen und damit zu Beeinträchtigungen und im schlimmsten Fall zum vollständigen Verlust führen können.

Dazu gehört die Transportversicherung, auch Frachtversicherung genannt, die physische Schäden oder den Verlust von Waren während des normalen Transports abdeckt, einschließlich beiläufiger Lagerung, unabhängig davon, ob die Waren innerhalb der Grenzen eines Landes transportiert werden oder die Waren die Grenze überschreiten und von Zolldokumenten begleitet werden.

Hinsichtlich der Transportart unterscheiden wir zwischen Seeschifffahrtsversicherungen und Versicherungen in der Binnenschifffahrt, Straßen-, Schienen-, Luft- und Kombifrachtversicherung.

Die Transportversicherung kann für einzelne benannte Risiken („Named-Perils“-Methode) und alle Risiken („All-Risks“-Methode) abgeschlossen werden. Zu den Grundrisiken gehören: Feuer oder Explosion, Verkehrsunfall oder Schiffsunfall, Naturkatastrophe (Überschwemmung, Wolkenbruch, Donner, Sturm, Schneesturm, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch usw.) usw., während die Klausel „alle Transportrisiken“ (AAR) alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung des versicherten Gegenstandes abdeckt, mit Ausnahme von Schäden, die von der Versicherung ausgeschlossen sind. Praktisch sind nach der AAR-Klausel die zuvor genannten Grundrisiken abgedeckt, sowie zusätzliche Risiken wie Manipulationsrisiken, Diebstahl, Teildiebstahl und Nichtlieferung, böswillige und rechtswidrige Handlungen von Personen, allgemeine Unfälle usw.

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Deckung für die sog besondere Risiken, bei denen die Schadensursache in dem versicherten Objekt selbst, seinem inneren Mangel oder seinem natürlichen Eigentum liegt,wie: Selbstentzündung, Verlustleistung, Leckagemangel, Erwärmung und/oder Schwitzen, Auftauen, Einfrieren, Explosion, alles aus jedweder Ursache, Mottengefahr etc.

Im Falle der internationalen See- und kombinierten Transportversicherung werden üblicherweise vom Institute of London Underwriters erstellte Unified Institute Cargo Clauses verwendet.

Im internationalen Landverkehr bestimmen die Incoterms die Grundlage für die Warenversicherung (KARGO) im Straßenverkehr. Neben der Güterversicherung gibt es auch eine Frachtführerhaftpflichtversicherung, die nur Schäden bei nachgewiesener subjektiver Haftung des Frachtführers gemäß dem Internationalen Übereinkommen der CMR über den Straßentransport abdeckt und keinen Automatismus zur Schadenserkennung darstellt.

Im internationalen Seeverkehr versichert Cargo Warenbesitzer neben den üblichen Transportrisiken auch gegen sogenannte „Seerechtsrisiken“. Im Falle der Meldung eines allgemeinen Unfalls kann es dem Eigentümer der Ware erheblich helfen, die Notsituation zu überwinden und seine zu diesem Zeitpunkt im Transport befindlichen Güter zu schützen.

Die Versicherung kann einzeln, für jeden Transport oder gemäß der Allgemeinen Police (AVB) für alle durchgeführten Transporte während der im Vertrag festgelegten Versicherungsdauer abgeschlossen werden.

Die Transportversicherung ist die Hauptversicherung, die vom UNIQA Insurance Transport Team bearbeitet wird, an das Sie sich mit weiteren Fragen wenden können unter: transporcentar@uniqa.rs
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