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Ausstehende Frist für die Einreichung der Inaktivitätserklärung für 2021

Quelle: eKapija+ Freitag, 25.03.2022. 12:03
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Illustration (FotoAndrei_R/shutterstock.com)Illustration
Das Rechnungslegungsgesetz (Amtsblatt der RS, Nr. 73/2019 und 44/2021) („Gesetz“) legt die Verpflichtung für juristische Personen und Unternehmer fest, die im Berichtsjahr weder Geschäftsvorfälle hatten noch über Daten verfügten über Vermögenswerte in den Geschäftsbüchern für dieses Jahr, bis spätestens 31. März des Folgejahres eine Inaktivitätserklärung („Erklärung“) für dieses Berichtsjahr einzureichen.

Diesbezüglich sind alle juristischen Personen und Unternehmer, die im Jahr 2021 nicht tätig waren, verpflichtet, die Stellungnahme für 2021 bis spätestens 31. März 2022 abzugeben. In der Praxis können dies die sogenannten „Mantelgesellschaften“ sein, die keine Geschäftstätigkeit haben, weil sie einer zukünftigen Geschäftstätigkeit dienen, aber auch alle anderen Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Unternehmer etc., die im Jahr 2021 nicht tätig waren welchen Grund auch immer. Dieses Thema wird von Experten der Anwaltskanzlei Milosevic Law Firm ausführlich erläutert.

Das Gesetz behandelt die Nichteinreichung der Erklärung als Wirtschaftsdelikt, mit der Androhung folgender Geldbußen:

– 100.000 Dinar bis 3.000.000 Dinar für eine juristische Person;

– 20.000 bis 150.000 Dinar für die verantwortliche Person in einer juristischen Person.

Verfahren vor Handelsgerichten in der Republik Serbien, die zur Verfolgung von Unternehmern, juristischen Personen und verantwortlichen Personen in diesen juristischen Personen wegen Nichtabgabe der Erklärung geführt werden, sind in der Praxis sehr zahlreich, was wir aufgrund der Unkenntnis dieser Verpflichtung vermuten, sagt die Anwaltskanzlei Milosevic.

Auch die zwischenzeitliche Löschung einer juristischen Person aus dem Register der Agentur für Unternehmensregister („BRA“) schließt eine weitere Verfolgung der verantwortlichen Person dieser juristischen Person nicht aus, wenn dieses Wirtschaftsdelikt während der Frist begangen wurde wenn die juristische Person registriert wurde.

Die Erklärung wird der BRA in elektronischer Form, unterzeichnet durch eine qualifizierte elektronische Signatur des gesetzlichen Vertreters, mit der Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts für die Bearbeitung und Veröffentlichung der Erklärung übermittelt.


– Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Erklärung der BRA über das Informationssystem (die sogenannte PIS FI-Agentur) übermittelt wird und dass die in Papierform eingereichten Erklärungen von der BRA nicht bearbeitet werden – fügt sie hinzu.

Mit Abgabe der Erklärung erfüllt die juristische Person/Unternehmer die Verpflichtung zur Vorlage des regelmäßigen Jahresfinanzberichts und des statistischen Berichts.

– In diesem Zusammenhang erinnern wir hiermit alle juristischen Personen und Unternehmer, die im Jahr 2021 keine Geschäftstätigkeit hatten, die Erklärung für dieses Jahr bis spätestens 31. März 2022 bei der BRA einzureichen und damit eine Strafverfolgung wegen eines Wirtschaftsdelikts zu vermeiden – schließen sie.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich an die Anwaltskanzlei Milosevic Law Firm wenden.

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