Der Antrag auf das dritte Paket staatlicher Beihilfen, bei dem drei Monate lang 50% des Mindestlohns gezahlt werden, ist in Bearbeitung, und die erste Zahlung wird, wie angekündigt, am 8. April erwartet. Das Recht zur Inanspruchnahme der Beihilfe kann auch verloren gehen, wenn die Geschäftseinheit die Anzahl der Mitarbeiter innerhalb eines Monats nach der endgültigen Zahlung um mehr als 10% reduziert. Auch Unternehmen, die bis Ende 2021 Dividenden zahlen, haben keinen Anspruch auf diese Art von Hilfe.
Die Steuerverwaltung überprüft die Unternehmen jeden letzten Tag des Monats, beginnend mit März und endend am 30. September 2021, und diejenigen, die das Recht auf Hilfe verlieren, sind verpflichtet, das Geld mit Zinsen zurückzuzahlen.
Unternehmen können die Mittel bis spätestens 30. Juli 2021 ausschließlich für Gehalts- und Vergütungszahlungen an die Mitarbeiter verwenden.
Stadthotels erhalten außerdem 350 EUR pro Einzelbett und 150 EUR pro Wohneinheit, während dieses Hilfspaket nicht die gleiche Art von Hilfe für Hostels, Motels, Apartments und nicht kategorisierte Unterkünfte vorsieht.
Das dritte staatliche Beihilfepaket gilt nicht für Banken, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Unternehmen für die Verwaltung freiwilliger Pensionsfonds und Pensionspläne, Anbieter von Finanzleasing oder Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute.
Unternehmen akzeptieren die Direktzahlungen, indem sie auf dem Portal der Steuerverwaltung „ePorezi“ eine spezielle Erklärung abgeben.
Die Abrechnung erfolgt für jede Zahlung im Monat vor dem Monat, für den die Zahlung erfolgt, und spätestens am letzten Tag des Monats.