Das Wirtschaftsministerium hat die Anweisung für Unternehmen zur Erteilung von Genehmigungen für die Bewegung von Arbeitnehmern während der Ausgangssperre zwischen 20.00 und 05.00 Uhr veröffentlicht.
In Übereinstimmung mit der Verordnung über die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und die Ausgangssperre von 20.00 bis 05.00 Uhr in Serbien
werden die Genehmigungen vom Innenministerium erteilt.
Der Antrag auf Genehmigung wird in der vom Innenministerium vorgeschriebenen
Form elektronisch über das Wirtschaftsministerium unter
vanrednostanje@privreda.gov.rs eingereicht.
Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die von der Republik Serbien gegründete Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben, reichen den Antrag über das Wirtschaftsministerium unter
javna.preduzeca@privreda.gov.rs ein.
Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die
Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausführen und von einer örtlichen Selbstverwaltungseinheit gegründet wurden, reichen den Antrag über das Ministerium für öffentliche Verwaltung und lokale Selbstverwaltung unter
lokalna.samouprava. @ Mduls.gov.rs ein
.
Das Formular kann unter
https://privreda.gov.rs/obavestenje-tabela-za-privredne-subjekte/ heruntergeladen werden.
Die Anleitung (auf Serbisch) finden Sie HIER.