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Berechnungsgrundlagen für Beiträge zur Sozi­al­ver­si­che­rung um 5,79% höher ab Januar - Übersicht der niedrigsten und höchsten Beiträge

Quelle: eKapija Montag, 06.01.2020. 13:40
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Podeli
Illustration (FotoTony Stock/shutterstock.com)Illustration
Ab Januar 2020 gelten neue Berechnungsgrundlagen, die 5,79% über denen von 2019 liegen. Die Bürger können sich für eine der 13 Versicherungsgrundlagen entscheiden, unabhängig von ihrem Bildungsstand, wie die Pensions- und Invalidenversicherungsfonds der Republik Serbien bekannt gab.

Nach dem Gesetz über Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung beträgt die niedrigste Berechnungsgrundlage bei 35% des Durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate (25.801 Dinar), während die höchste fünf Durchschnittseinkommen (368.590 Dinar) beträgt.

Der Beitrag zur Renten- und Invalidenversicherung beträgt 25,5%, was bedeutet, dass die monatlichen Ausgaben zwischen 6.579,26 und 93.990,45 Dinar liegen.

Die Berechnungsgrundlagen gelten für das gesamte Jahr 2020 und sind auf der Website des Fonds abrufbar. Sie werden auch in Filialen des Fonds in ganz Serbien angezeigt.

Der Renten- und Invalidenversicherungsfonds erinnert die Bürger, die sich für eine individuelle Beitragszahlung nach Artikel 15 des Gesetzes zur Renten- und Invalidenversicherung entscheiden, daran, dass der Fälligkeitstermin der 15. des laufenden Monats für den vergangenen Monat. Die gewählte Grundlage kann sich unter der Bedingung ändern, dass eine neue Anfrage eingereicht wird. Auch Bürger, die keine Beiträge mehr einzeln entrichten möchten, sind verpflichtet, den entsprechenden Antrag zu stellen.


- Wir erinnern daran, dass alle nicht versicherten Personen (Arbeitslose, Studenten, Hausfrauen, Studenten ...) das Recht auf individuelle Beitragszahlung haben, sofern sie älter als 15 Jahre sind, einen Wohnsitz in Serbien haben und keine Rente in Serbien oder in einem Staat, mit dem ein internationales Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten oder wenn kein Ereignis eingetreten ist, aufgrund dessen das Recht ausgeübt wird (z. B. Anspruch auf Altersrente, Invalidität) - so die Pensions- und Invalidenversicherung.
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