Kfz-Kennzeichnen müssen künftig nicht nach neun Jahren ersetzt werden, permanente Zulassungsbescheinigungen werden eingeführt
Entsprechend den vom serbischen Innenminister Nebojsa Stefanovic unterzeichneten Änderungen der Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängefahrzeugen müssen die Kfz-Kennzeichen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr ersetzt werden, wie dies zuvor der Fall war.
Kennzeichen müssen nur gewechselt werden, wenn sie durch Abnutzung oder Beschädigung unbrauchbar werden, wenn das Fahrzeug in einer anderen Zulassungsklasse registriert ist und wenn sie verloren gehen, gestohlen oder zerstört werden.
Ab dem 1. Januar werden auch permanente Zulassungsbescheinigungen ausgestellt. Fahrzeugbesitzer mit den vor dem 20. Januar 2019 ausgestellten Zulassungsbescheinigungen können diese nach dem Ablauf gegen neue permanente eintauschen.
Das Innenministerium empfiehlt den Fahrzeugbesitzern, die Zulassungsbescheinigung nach Ablauf zu ändern, damit sie sie im Ausland ungehindert nutzen können.
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