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Agentur für Handelsregister: Einzahlungsscheine für die Registrierung per Post stammen nicht von der Agentur

Quelle: Tanjug Dienstag, 24.09.2019. 12:28
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Podeli
(FotoVladimir Badaev/shutterstock.com)
Die Agentur für Handelsregister hat heute eine weitere Warnung herausgegeben, wonach die Umschläge mit den Einzahlungsscheinen für die Registrierung im Unternehmensregister, die per Post an Privatadressen geschickt werden, nicht von der Agentur stammen.


- In Bezug auf die neuen Anfragen von Nutzern wiederholt die Agentur für Handelsregister die Warnung an Unternehmen und Unternehmer, insbesondere wenn sie kürzlich gegründet sind, dass Einzahlungsscheine mit Beträgen von 4.000 und 16.000 Dinar "für die Registrierung neu gegründeter juristischer Personen bei PrivredniRegistar.rs" nicht von der Agentur stammen und dass sie nichts mit der gesetzlichen Meldepflicht zu tun haben", heißt es in der Pressemitteilung.

Die Agentur für Handelsregister betont, dass der Prozess der Registrierung und Veröffentlichung von Daten im Internet unter www.apr.gov.rs ausschließlich über Registrierungsformulare erfolgt, die gemäß dem Gesetz über den Registrierungsprozess bei der Agentur für Handelsregister eingereicht werden.



- Die Umschläge, die heutzutage verschickt werden, sind kommerzieller Natur und registrierte Unternehmen sind nicht verpflichtet, sie zu akzeptieren - so die Agentur.
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