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Krankenkasse der Republik Serbien übernimmt Kosten für ärztliche Behandlungen während des Auslandsurlaubs in 20 europäischen Ländern, aber nicht in Griechenland

Quelle: Tanjug Freitag, 12.07.2019. 08:11
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Podeli

(FotoSyda Productions/shutterstock.com)
Serbische Staatsangehörige mit den gültigen Krankenversicherungskarten haben Recht auf die ärztliche Behandlung während des Aufenthalts in 20 europäischen Ländern, deren Kosten von der Krankenkasse der Republik Serbien übernommen werden. Griechenland gehört nicht zu diesen Ländern.

Die gesetzliche Krankenkasse der Republik Serbien übernimmt die Kosten für Behandlungen während eines privaten Auslandaufenthalts nur bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall, "um die unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit zu beseitigen".

Dies gilt für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn.

Vor der Abreise in diese Länder, müssen krankenversicherte Bürger ein zweisprachiges Formular - Bestätigung erwerben, das in allen Filialen der gesetzlichen Krankenkase aufgrund des Berichts der Ärztekommission, nach dem der Versicherte in den letzten 12 Monaten nicht an akuten oder chronischen Krankheiten gelitten hat.

Das beliebteste Urlaubsziel serbischer Bürger im Sommer ist Griechenland, mit dem kein Sozailversicherungsabkommen besteht.

Eine Reisekrankenversicherung kann bei jeder Versicherungsgesellschaft sowie in allen Filialen der gesetzlichen Krankenversicherung gekauft werden.

Die Auslandskrankenversicherung ermöglicht Versicherten, sichbei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall an die nächste Gesundheitseinrichtung zu wenden, an dem Ort, an dem sie sich befinden.

Die Kosten für die ärztliche Behandlung in jeder Gesundheitseinrichtung im Ausland sollen rückerstattet werden, unter der Bedingung dass die Rechnung und ein medizinisches Dokument beigefügt sind.

Die Frist für die Rückerstattung der Kosten dauert 14 Tage.

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