Installation von Windkraftanlagen in der Nähe von Radarzentren verboten
Die Verordnung definiert auch die Standorte von Radarzentren und deren Schutzzonen sowie die Arten von Einschränkungen, die in Schutzzonen implementiert werden können.
Die Schutzzone eines Radarzentrums hat einen Radius von zwei Kilometern, und die Einschränkungen betreffen auch die Höhe der Einrichtungen, die im Bereich eines Radarzentrums angehoben werden können.
Das Verbot der Installation von Windgeneratoren im Bereich eines Radarzentrums betrifft den Radius von 10 Kilometern von der Position der Radarantenne entfernt, außer in Berg- und Berggebieten, wo ein Windgenerator weniger als 10 Kilometer entfernt installiert werden kann die Radarantenne.
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