Stempel für Vereinigungen und Stiftungen werden am 1. Oktober abgeschafft



Vereinigungen und Stiftungen sind ab dem 1. Oktober nicht mehr verpflichtet, Stempel in ihrer Arbeit zu verwenden, heißt es in der Pressemitteilung der Agentur für Handelsregister.
Die Bestimmungen aus dem Artikel 160 des Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Gesellschaftsrecht (Amtsblatt 44/2018), die am 1. Oktober 2018 in Kraft treten, befreien Vereinigungen und Stiftungen von der Pflicht, Stempel in ihrer Arbeit zu verwenden.
Diese Bestimmung hebt die Bestimmungen des Vereinigungsgesetzes und des Gesetzes über Stiftungen auf, wonach diese juristischen Personen verpflichtet waren, bei ihren Tätigkeiten Stempel zu verwenden.

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