Die Nationalversammlung von Serbien verabschiedete am Donnerstag, 28. Juni 2018, das Gesetz über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländern, in dem die Bestimmungen zur Vereinfachung der Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern festgelegt sind.
Das Gesetz zielt darauf ab, ein günstiges Geschäftsumfeld und die Anziehung von Investitionen weiter zu entwickeln, wie auf der offiziellen Website der serbischen Regierung berichtet
Das Gesetz über Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland für vorübergehende Beschäftigung und deren Schutz wurde ebenfalls angenommen. Es vorschreibt, unter anderem, dass der Arbeitnehmer von dem betreffenden Arbeitnehmer mindestens drei Monate beschäftigt werden muss, bevor er ins Ausland geschickt wird.
Das Gesetz sieht auch die Abschaffung der gesetzlichen Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitteilungen über die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland für vorübergehende Arbeit an das Arbeitsministerium zu senden.
Zur Erinnerung: Die Versammlung hat am Donnerstag eine Reihe von Arbeitsgesetzen verabschiedet, die auch die friedliche Beilegung von Arbeitskonflikten und Saisonarbeit regeln.