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Tageweise Vermietung von Wohnungen soll besteuert werden – Ministerium für Tourismus bereitet ein nationales Projekt vor

Quelle: eKapija Mittwoch, 04.04.2018. 10:29
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Illustration (Fotodvoevnore/shutterstock.com)Illustration


Das Ministerium für Tourismus bereitet ein nationales Projekt vor, das die tageweise Vermietung von Wohnungen an Touristen regeln wird, kündigte Renata Pindzo, stellvertretende Ministerin für Tourismus, Handel und Telekommunikation, an.

- Das Ministerium bereitet eine ernsthafte Reform des steuerlichen Status von natürlichen Personen vor, die Unterkünften mit bis zu 30 Betten anbieten. Die Reform besteht darin, dass sie zu einem niedrigen Satz besteuert und zur Anmeldung und Zahlung der Aufenthaltsgebühr, Kontrolle der Zahlung der Aufenthaltsgebühr, ein Online-Check-in und -Check-out-System verpflichtet werden, sowie zur Einführung eines elektronischen Systems, das das Ministerium für Innere Angelegenheiten, Finanzverwaltung, kommunale Verwaltung und Ministerium miteinander verbindet - präzisierte Pindzo bei einer Podiumdiskussion, das am Mittwoch, dem 28. März 2018, an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Belgrad im Rahmen einer Feier anlässlich des Fakultätstages veranstaltet wurde.

Sie erwartet, dass der Prozess in zwei Jahren abgeschlossen sein wird, da der rechtliche Rahmen geändert, ein Pilotprojekt vorbereitet, die Lösung umgesetzt und die Kampagne durchgeführt werden muss.

Renata Pindzo sagte, dass die Vermietung von Wohnungen an Touristen nicht mehr an Kunden gerichtet ist, die nur nach einer günstigen Unterkunft suchen. Einzelpersonen mieten sogar die Wohnungen anderer Besitzer, um sie an Touristen zu vermieten, und sie weigern sich, ihre Tätigkeit bei der lokalen Selbstverwaltung anzumelden und Steuern zuzahlen. Stattdessen schließen sie Mietverträge ab und zahlen nur geringe Gebühren, fügte sie hinzu.

In den vergangenen sieben bis acht Jahren wurde ein zweistelliges Wachstum der Besucherzahlen durch ausländische Touristen verzeichnet, und dies ist ein anhaltender Trend.

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