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NEU IM ARBEITSGESETZ: Pflicht der täglichen Dokumentation von Überstunden

Quelle: eKapija+ Montag, 05.02.2018. 15:59
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(FotoAndrei_R/shutterstock.com)
Wir weisen auf folgende wichtige Änderungen im Arbeitsgesetz (Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzes - "Amtsblatt der RS", Nr. 24/2005, 61/2005, 54/2009, 32/2013, 75/2014, 13/2017 – Beschluss des Verfassungsgerichtes und 113/2017, nachstehend: “Gesetz“), die seit dem 25. Dezember 2017 angewendet werden, hin.

Pflicht des Arbeitgebers, eine tägliche Dokumentation über die Überstunden der Arbeitnehmer zu führen

Durch die Gesetzesänderungen wurde eine neue Pflicht für die Arbeitgeber eingeführt, täglich die Überstunden aller Arbeitnehmer ordentlich aufzuzeichnen. Neben den bereits vorgeschriebenen Pflichten des Arbeitgebers, über die Einführung von Überstunden zu entscheiden und damit auch die Art der Tätigkeit, den Beginn und die Dauer der Überstunden festzulegen, stellt die erwähnte Aufzeichnung der geleisteten Überstunden gleichzeitig einen Nachweis über die Überstundenleistung dar.

Als Grund für die Einführung der gegenständlichen Bestimmung hat der Gesetzgeber angeführt, dass die Gewerbeaufsicht keine Möglichkeit hatte, festzustellen, ob beim Arbeitgeber die Überstunden geleistet wurden. Demzufolge werden die nicht registrierten Überstunden in der Regel nicht bezahlt, obwohl das Gesetz über die Pflcht zur Arbeitsaufzeichnung die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit sowie die Aufzeichnung der Arbeitszeit, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgeht, vorschreibt.

Die Gesetzesänderungen sehen auch eine Ordnungswidrigkeitsverantwortung beim Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht von Überstunden vor. Es werden Geldstrafen von 150.000 bis zu 300.000 RSD für Arbeitgeber mit den Eigenschaften einer juristischen Person, von 50.000 bis zu 150.000 RSD für Unternehmer und von 10.000 bis zu 20.000 RSD für Vertretungsberechtigte einer juristischen Person angedroht.

Änderung der Art der Zustellung einer Abmahnung

Die Abmahnung wird dem Arbeitnehmer auf dieselbe Weise zugestellt, wie die Kündigung des Arbeitsvertrages (persönliche Übergabe am Arbeitsplatz oder am Wohnsitz des Arbeitnehmers).

Änderung der Fristen für die Anmeldung bei der Sozialversicherung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach dem vorschriftsmäßigen Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines anderen Beschäftigungsvertrages eine einheitliche Anmeldung bei der Sozialversicherung innerhalb einer bestimmten Frist einzureichen. Das Gesetz, durch das das Zentralregister für die Pflichtsozialversicherung geregelt ist, schreibt eine Anmeldung spätestens vor Arbeitsantritt des Arbeitnehmers oder einer anderen arbeitsverpflichteten Person vor.

Neue Geldstrafen für einzelne Ordnungswidrigkeiten

- Verweigerung des Rechts des Arbeitnehmers auf eine Abfindung -
Falls der Arbeitgeber bei der Kündigung des Arbeitsvertrages aufgrund von technologischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Änderungen keine Abfindung an den Arbeitnehmer bezahlt, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für diese Ordnungswidrigkeit und wird dementsprechend sanktioniert. Arbeitgeber, die juristische Personen sind, erwarten Geldstrafen von 400.000 bis zu 1.000.000 RSD, Unternehmer müssen Strafen zwischen 100.000 und 300.000 RSD bezahlen und die Geldstrafen für Vertretungsberechtigte einer juristischen Person bewegen sich zwischen 20.000 und 40.000 RSD.

- Andere Ordnungswidrigkeiten –

Bei der Ausübung der Gewerbeaufsicht sind die Gewerbeaufsichtsämter berechtigt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren für in Artikel 276 des Arbeitsgesetzes vorgeschriebene Ordnungswidrigkeiten aus folgenden Gründen einzuleiten: falls beim Arbeitgeber kein Exemplar oder keine Kopie des Arbeitsvertrages vorliegt, falls er keine tägliche Dokumentation über die Überstunden der Arbeitnehmer führt, keine Ruhepause innerhalb der werktäglichen Arbeitszeit oder keine Tages- und Wochenpause sicherstellt, dem Arbeitnehmer keine Genehmigung für die Nutzung einer bezahlten Freistellung erteilt, keine monatliche Aufzeichnung über die Gehälter und Gehaltserstattungen führt, dem Arbeitnehmer das Recht auf eine Kündigungsfrist oder Gehaltserstattung verweigert.


Für die oben genannten Gesetzesverletzungen sind höhere Geldstrafen als bisher vorgeschrieben: 150.000 bis zu 300.000 RSD (früher 100.000 RSD) für Arbeitgeber, die Eigenschaften einer juristischen Person haben, 50.000 bis zu 150.000 RSD (früher 50.000 RSD) für Unternehmer und 10.000 bis zu 20.000 RSD (früher 10.000 RSD) für Vertretungsberechtigte einer juristischen Person.

Autorin: Anwälting Ivana Stefanović, Anwaltskanzlei TSG TOMIĆ SINDJELIĆ GROZA

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