Der Gründer hat ganz einfach die elektronische Anmeldung ausgefüllt, sie mit seiner elektronischen Signatur versehen und die Gebühr für die Unternehmensgründung per elektronische Zahlungskarte bezahlt, heißt es in der Mitteilung.
Nach der Überprüfung der zugestellten Daten veröffentlichte die Agentur für Handelsregister in kurzer Zeit die positive Entscheidung über die Gründung des Unternehmens auf ihrer Website.
Zur Erinnerung: Ab dem 1. Janaur 2018 können sich Gewerbetreibende in Serbien sowohl elektronisch, als auch persönlich, in der Agentur registrieren lassen. Man wird in der folgenden Zeit auch die elektronische Gründung von Kapitalgesellschaften ermöglichen.