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Export von Süßigkeiten nach neuen EU-Regeln - Acrylamidgehalte sollen ab April 2018 halbiert werden

Quelle: Politika Mittwoch, 20.12.2017. 14:11
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Podeli
Abbildung (Fotoseyephoto/shutterstock.com)Abbildung
Einheimische Süßwarenhersteller müssen bis April 2018 die Acrylamidgehalte in ihren Erzeugnissen deutlich reduzieren, wenn sie weiterhin in die Europäische Union ausführen wollen. Sie könnten davon sogar profitieren, aber die Experten bezweifeln immer mehr die Möglichkeit, dass Süßwarenhersteller diese Regeln auf dem einheimischen Markt einhalten werden, insbesondere kleinere, die nicht exportorientiert sind.
Neue Regeln werden für EU-Mitglieder verbindlich sein, und für serbische Hersteller, erst, wenn wir unsere Gesetzgebung an europäische anpassen oder nach dem EU-Beitritt, behauptet Danica Zaric, Geschäftsführerin von Ihis Nutricionizam in einem Interview für die Belgrader Tageszeitung Politika.
- Hersteller, die in die EU ausführen, müssen Acrylamidgehalte ab dem April 2018 an die Richtlinien der EU anpassen bzw. senken - sagte Zaric und erinnerte daran, dass wir diese Anforderung vor kurzem, als eine Lieferung von Keks an Kunden in Kroatien aus diesem Grund gestoppt wurde, als politisches Problem und nicht als eine neue Herausforderung für die einheimische Industrie betrachtet haben.
Acrylamid entsteht beim Frittieren, Toasten, Backen oder Braten – vor allem dann, wenn die Speisen sehr stark erhitzt und gebräunt werden. Acrylamid steht unter dem Verdacht krebserregend zu sein. Lebensmittelunternehmer sollen deshalb ihre Herstellungsprozesse so verändern, dass der Stoff erst gar nicht entsteht. Das sieht die neue Verordnung der EU-Kommission zu den "Codes of good Practice" (CoP) vor. Das Inkrafttreten ist für Frühjahr 2018 geplant.

Bisher wurden 1.000 Mikrogramm pro Kilo für Kartoffelchips erlaubt, und der Wert wurde auf 750 gesenkt. Für Kekse und Waffeln wurden die Acrylamidgehalte von 500 auf max. 350, und für die Babynahrung auf Getreidebasis von 50 auf 40 Mikrogramm pro Kilo reduziert.
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