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Für Einreise in EU müssen serbische Bürger ab 2020 eine Genehmigung beantragen und dafür 10 EUR zahlen

Quelle: Beta Freitag, 20.10.2017. 11:27
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Podeli

(FotoAfrica Studio/shutterstock.com)
Bürger der Länder des westlichen Balkans müssen zukünftig eine Genehmigung zur Einreise in den Schengenraum beantragen, obwohl die Visafreiheit für diese Länder weiterhin in Kraft bleibt. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE) bezeichnete das ganze Verfahren als "komplex", weshalb "das ganze System, wenn beschlossen, erst Anfang 2020 in Kraft treten könnte".

Die Genehmigung sollte durch Ausfüllen eines elektronischen Formulars beantragt werden. Die Antwort der EU sollte spätestens in 72 Stunden kommen. Allen, für welche es festgestellt wird, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen, sollte die Einreiseerlaubnis verweigert werden, heißt es im Vorschlag für die Herstellugn eines neuen Europäischen Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-Systems (ETIAS - European Travel Information and Authorization System).

Dem Vorschlag der Europäischen Kommission hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE) zugestimmt. Wenn er von allen zuständigen Stellen im EP angenommen wird, sollte er dem Ministerrat der EU zur Annahme unterbreitet werden.

Bürger der westbalkanischen und anderen Ländern, die nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, aber ohne Visum in den Schengenraum einreisen dürfen, müssen zukünftig 10 EUR für die vorherige Kontrolle zahlen. Dieser Betrag sollte aber einen Zeitraum von drei Jahren bzw. während die Gültigkeit des Reisepasses decken.

Von dieser Gebühr sollten jüngere als 18 und ältere als 60, Familienmitglieder der EU-Bürger, Studenten und wissenschaftliches Personal ausgenommen werden.

Im elektronischen Formular für die Genehmigung muss man neben persönlichen Daten und Reisepassinformationen auch den Wohnsitz in der Union, die Kontaktperson und das Einreiseland nennen. Sie müssen die EU-Behörden auch darüber informeiren, "ob sie wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden (Terrorismus, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Menschen- und Drogenhandel, Mord und Vergewaltigung), über den eventueleln Aufenthalt in einer bestimmten Konfliktzone oder die Entscheidung, eine Land zu verlasen in den vergangenen zehn Jahren".

Das elektronische Formular sollte automatisch in Datenbanken der EU, einschließlich des Schengener Informationssystem (SIS), System Ein-/Ausreise, sowie durch die Dagenbanken von Europol und Interpol überprüft werden, "um festzustellen, ob das Reisedokument verloren oder gestohlen ist oder ob ein Haftbefehl gegegen diese Person ausgestellt wordenist", heißt es im Vorschlag. Von der Person, welche die Genehmigung beantragt, können zusätzliche Informationen, und in Ausnahmefällen sogar ein Gespräch verlangt werden.
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