Gesetz über elektronische Signatur verabschiedet - Elektronische Siegel für juristische Personen
Das neue Gestz sollte die massenhafte Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur als Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift fördern.
Wegen zu komplizierter Verfahren haben bisher nur 360.000 Bürger bzw. 5% der Bevölkerung die elektronische Signatur genutzt.
Die qualifizierte elektronische garantieren die vollständige Sicherheit sowie einen hohen Grad der zuverlässigkeit. Das Gesetz regelt verschiedene Identifizierungsverfahren. Abhängig davon, wie hoch das Risiko des Missbrauchs und des Schadens ist, soll es drei Stufen der Identifizierung geben: Basis-, Mittel- und Hochstufe.
Das neue Gesetz führt, außerdem, elektronische Siegel für juristische Personen, ein und sieht auch die Bildung eines elektronischen Speichers für die Bewahrung der dokumentation.
Technisch sind elektornische Siegel vergleichbar mit den elektronischen Signaturen. Der wesentliche Unterschied ist die Zuordnung zu einer juristischen anstatt einer natürlichen Person. Während mit elektronischen Signaturen eine Willenserklärung abgegeben werden kann, dient das elektronische Siegel einer Institution als Herkunftsnachweis: Es kann überall dort eingesetzt werden, wo eine persönliche Unterschrift nicht notwendig, aber der Nachweis der Authentizität gewünscht ist.
Diese Lösung sollte die Vernetzung verschiedener Informationssysteme und Institutionen ermöglichen und den Austausch von besiegelten elektronischen Dokumenten erleichtern.
Elektronische Dokumente garantieren ein höheres Niveau der Zuverlässigkeit, insbesondere weil die elektronische Zustellung von Dokumenten ermölgicht, den genauen Zeitpunkt des Versands und Empfangs jedes Dokuments zu sehen, und so etwas ist von großer Bedeutung für Gerichts- und Verwaltungsverfahren.
Durch die Bildung eines elektronischen Speichers für solche Dokumente ist von Bedeutung für die Wirtschaft, aber man muss auch weiterhin Dokumente in Papierform aufbewahren.
Das Gesetz sollte, vor allem, die Modernisierung der Verwaltung ermöglichen und Bürgern den Zugang zu Verwaltungsservices erleichtern, und die Umstellung auf den elektronischen Geschäftsverkehr erkleichtern, erklärte der Gesetzgeber.
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