Die Entscheidung des Ministeriums betrifft das Amt des aktuellen Vorsitzenden sowie Mitglieder des Vorstands, heißt es auf der Webseite des Ministeriums. RATEL hat diesen Beschluss für gesetzwidrig erklärt und kündigt eine Anklage gegen B92 an, erfährt die Fernsehsender B92.
Das Ministerium gründet seine Entscheidung auf Gesetzen über Telekommunikation, Ministerien und Staatsverwaltung.
Das Ministerium forderte die RATEL erfolglos auf, die Mobilfunk-Vorwahl 069 der Republik zurückzugeben sowie mit der Anwendung aller, vom Ministerium nicht bewilligten Regelungen aufzuhören.