Keine administrativen Hindernisse für Verlegung des Firmensitzes in die EU - Änderungen des Gesetzes über Unternehmen bis Ende 2017
Das Gesetz wird teilweise im Einklang mit den Forderungen des Kapitels 6 der Beitrittsverhandlungen geändert, aber auch, um Probleme mit der Anwendung seiner letzten Version zu lösen.
- Vorgesehen ist die Einführung der Möglichkeit der transnationalen Fusion. Das bedeutet, dass serbische Unternehmen mit einem europäische zusammenschließen, sowie dass man ein neues Unternehmen entweder in Serbien, oder in einem anderen europäischen Land gründen kann - kündigt Dusan Vuckovic, Assistent des Wirtschaftsministers.
- Wir werden viel einfachere Verlagerung des Firmensitzes in ein EU-Land, ohne große administrative Hindernisse wie bisher, ermöglichen.
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