Justizministerium kündigt Verfassungsänderung bis Ende 2017
- Die Verfassungsänderung ist nicht ausschließlich in der Zuständigkeitsbereit des Ministeriums, es ist die Frage eines breiteren Konsenses - sagte Kuburović und erinnerte daran, dass die Verfassungsänderung im Aktionsplan für das Kapitel 23 vorgesehen sei.
Im Rahmen der Verfassungsänderung sei der Wechsel im Obersten Justiz- und im Staatsanwaltschaftsrat vorgesehen, so Kuburović.
Der Aktionsplän sehe auch die Stärkung der Unabhängigkeit von Gerichten sowie beim Auswahl von Amtsinhabern im Justizsystem vor, weil es Beschwerden über die übermäßige Einmischung der Exekutive in den Auswahlprozess gegeben habe, sagte sie.
Es gebe mehr als 1,5 Mio. ungelöste Rechtsstreite in Serbien, sagte sie.
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