Landwirtschaftsministerium gewährt Subventionen für Obstplantagen, Weinberge und Anbau von Hopfen - Anmeldefrist bis 31. August 2016
Zuschüsse für die Pflanzung von Obstplantagen und Weinbergen werden für die Beschaffung von Sämlingen von Obstbäumen, Weinrebe und Hopfen, ferner für die Vorbereitung und die chemische und mechanische Analyse des Bodens gewährt.
Teilnahmerecht haben derzeit natürliche Personen - Inhaber von landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Gewerbetreibende und juristische Personen. Die wichtigste Bedingung ist, dass Plantagen im vierten Quartal 2015 oder im ersten und zweiten Quartal 2016 gepflanzt wurden. Für Erdbeeren ist das dritte Quartal 2016 akzeptabel.
Die Zuschüsse reichen von 40-55%, abhängig davon, ob Investitionen in den entwickelten oder unentwickelten Gebieten realisiert werden. Der maximale Betrag hängt von der Art des Zuschüsses ab, und sie weden von 100.000 bis 1,2 Mio. Dinar reichen.
Die Bewerbungen sollten dem Amt für Zahlungen in der Landwirtschaft bis 31. August 2016 eingereicht werden.
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