Steuerbegünstigungen für Arbeitgeber erleichtern Beschäftigung - Wir erklären hier, wie man Steuern und Sozialbeiträge für neue Mitarbeiter zurückfordern kann
Durch Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Einkommenssteuer und des Gesetzes über Abgaben für Sozialversicherung wurde die Gültigkeit der Steuererleichterungen für Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2016 verlängert. Es handelt sich um das Recht des Arbeitgebers auf die Rückforderung und Rückerstattung eines Teils des bezahlten Lohnsteuers und der Beiträge für die obligatorische Sozialversicherung.
Die Steuererleichterungen gelten nur für neue Mitarbeiter, mit denen ein regulärer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, und die man für die Sozialversicherung angemeldet hat. Infrage kommen aber nur Arbeitnehmer, die vor der Beschäftigung mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bei der Arbeitsagentur der Republik Serbien als arbeitslos angemeldet waren. Im Fall der Praktikanten ist die Frist von mindestens drei Monate akzeptabel.
Arbeitgeber dürfen dieses Recht ausüben, nur wenn sie durch die Neueinstellung die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum 31. März 2014 erhöht haben. Steuererleichterungen gelten aber auch für Arbeitgeber, die mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit nach diesem Datum begonnen haben.
Der Gesetzgeber sieht Steuererleichterungen in Höhe von 65, 70 oder 75% vor, abhängig von der Anzahl der Neueinstellungen und aufgrund des Gehalts des neuen Mitarbeiters bis 31. Dezember 2017.
Arbeitgeber haben Recht auf die Rückerstattung von 65% der entrichteten Sozialbeiträge, wenn sie mindestens einen und maximal neun neue Mitarbeiter beschäftigt haben. Für mindestens 10 und max. 99 Neueinstellungen, kann man 70%, und für mehr als 100 sogar 75% zurückgezahlt bekommen.
Es ist wichtig zu betonen, dass im Falle, wenn Arbeitgeber bereits eine der Steuererleichterungen und -begünstigungen für den neu eingestellten Mitarbeiter nutzen, diese Förderung ausgeschlossen ist. Neueingestellte sind keinesfalls Arbeitnehmer, die vor diesem Arbeitsverhältnis in einem anderen, mit diesem verbundenen Unternehmen, eingestellt waren.
Die Rückerstattung von entrichteten Sozialbeiträgen wird im Einklang mit dem Gesetz über Steuerverfahren durchgeführt, innerhalb von 15 Tagen nach der Abgabe des Antrags realisiert.
Bei der Einreichung des ersten Antrags auf Steuerrückerstattung müssen Arbeitgeber neben dem Anmeldeformular auch eine Bescheinigung des Zentralregister der obligatorischen Sozialversicherung über die Anzahl der Beschäftigten am 31. März 2014 vorlegen. Man muss zugleich die Bescheiningung über die Anzahl der Mitarbeiter am Tag, wenn die Steuer entrichtet wurde. Für neue Mitarbeiter, die vor dieser Beschäftigung arbeitslos waren, wird eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit erfordert.
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