Zollfreier Handel mit Westbalkan verlängert
Diese Entscheidung wird Exporteuren von Obst und Gemüse aus Serbien, vorwiegend Klein- und Mittelstandsunternehmen - Herstellern von frischen Äpfeln und Pflaumen und gefrorenem Zuckermais - mindestens 20 Mio. EUR ersparen. In besserer Lage sind auch Hersteller und Exporteure von Zucchini, Pilze, Weintrauben, Pfirsiche, Erdbeeren.
Die Entscheidung ist Ergebnis der Bemühungen der Wirtschaftskammern Serbien und Kosovo, die sich gemeinsam mit anderen Kammern in der Region, Mitgliedern des Kammer-Investitionsforums, im Oktober an zuständigen EU-Behörden mit der Initiative für die Verlängerung des zollfreien Handels mit dem Westbalkan gewandt haben.
2000 führte die Europäische Union erstmals einen besonderen, unbeschränkt zollfreien Zugang zum EU-Markt für beinahe alle Waren mit Ursprung in der Region des westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo) ein. Die Regelungen wurden 2005 und 2010 erneuert und sollten am 31. Dezember 2015 auslaufen.
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