EU-Heranführungsprogramme: 1 Milliarde Euro für Westbalkan und Türkei
Kommissar Johannes Hahn, zuständig für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen betonte, dass die Heranführungshilfe die große Bereitschaft der Kommission zeigt, dem Westbalkan und der Türkei eine EU-Perspektive zu geben. "Es ist eine langfristige Investition in die eigene Stabilität, Sicherheit und den Wohlstand der EU und wird den Prozess der politischen und wirtschaftlichen Reformen der Länder auf dem Weg zum Beitritt unterstützen.
Die Förderung erfolgt aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) und wird Albanien, dem Kosovo, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei zugutekommen. Sie wird weitere demokratische und wirtschaftliche Reformen, die Modernisierung der Rechtsprechung, der öffentlichen Verwaltung und die regionale Zusammenarbeit stärken.
Die Heranführungshilfe enthält vor allem ein Programm in Höhe von 155 Millionen Euro, über das wichtige regionale Infrastrukturprojekte in den Bereichen Energie und Verkehr in den Westbalkan-Staaten mitfinanziert werden sollen: vier Stromverbünde, zwei Straßenverkehrs- und zwei Eisenbahnprojekte. Der Beitrag der EU soll Darlehen von Partnerfinanzinstitutionen in Höhe von 540 Mio. Euro mobilisieren.
Mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) unterstützt die Europäische Union bis 2020 Reformen in den Bewerberländern sowie in den potenziellen Bewerberländern für einen Beitritt zur Europäischen Union. Die Förderung konzentriert sich auf diese Politikbereiche: Reformen zur Vorbereitung auf den Beitritt zur Union und Aufbau entsprechender Institutionen und Kapazitäten, regionale Entwicklung, Beschäftigung, Sozialpolitik, Bildung, ländliche Entwicklung, regionale und territoriale Zusammenarbeit.
Die im Rahmen des IPA förderfähigen Länder sind in zwei Kategorien eingeteilt: Die EU-Beitrittskandidaten (die Türkei, Albanien, Montenegro, Serbien und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien) können im Rahmen aller Komponenten des IPA gefördert werden. Den potenziellen Beitrittskandidaten aus dem westlichen Balkan (Bosnien und Herzegowina, Kosovo im Sinne der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates) stehen nur zwei Komponenten offen.
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