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Gemeinschaftliches Versandverfahren startet am 1. Oktober 2015 - Welche Neuigkeiten führt die serbische Zollverwaltung ein?

Quelle: eKapija Mittwoch, 08.04.2015. 16:30
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(Fotocarina.rs)

Wenn alles nach dem Plan verläuft, sollte das Gemeinschaftliche Versandverfahren (GVV) am 1. Oktober 2015 starten, kündigten Vertreter der Zollverwaltung an.

Das Gemeinschaftliche Versandverfahren ist ein europäisches Abkommen, das den Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (28 Länder) und assoziierten Ländern (EFTA - Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz und die Türkei) regelt. Das GVV ermöglicht die Beförderung von Waren ohne aufeinanderfolgende einzelstaatliche Zollverfahren. Die zollamtliche Überwachung erfolgt ungebrochen vom Abgangsort bis zum Bestimmungsort.

Veselin Milošević, designierter Assistent des Geschäftsführers des IKT-Sektors der Zolls erklärt, dass diese Behörde an der Implementierung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens arbeitet. Sogar, wenn es eine Verzögerung gibt, sollte GVV spätestens bis Ende des Jahres eingeführt werden.

Das sollte den Verkehrskorridor 10 viel attraktiver für den Güterverkehr machen.

Das neue computergestütztes Zollsystem (New Computerized Transit System - NCTS) startete am 25. Januar dieses Jahres und wird derzeit von 200 Speditionsunternehmen genutzt, erinnerte er an einem Treffen des Slowenischen Businessklubs, das gestern Abend im Hotel "Astoria" in Belgrad stattfand.

Durch Implementierung NCTS werden wir unsere Export- und Importverfahren in Einklang mit Verfahren in der Europäischen Union bringen.

- Wir wollen nach der Automatisierung des Versandverfahrens mit der Automatisierung der Exporte, und später, mit der Automatisierung des komplexesten Systems - der Importe - starten.

Eine der Neuigkeiten ist der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, der Unternehmen ermöglicht, innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen.

- 5 Unternehmen haben sich bisher um diesen Status beworben. Es handelt sich um starke, große Unternehmen. Sie werden derzeit überprüft, und das erste Zertifikat sollte in den nächsten Tagen erteilt werden - kündigte Milošević an und fügte hinzu, Serbien sei das erste Land in der Region, dass den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten einführe.

Im Kontext der vereinfachten Verfahren erwähnte Milošević autorisierte Sender und Empfänger von Waren, die Waren direkt in ihre Lager befördern und die Kommunikation ist völlig elektronisch.

Durch Implementierung des Systems sollte das Verfahren für die Bestätigung des Empfangs von Sammelsendungen vereinfacht werden, sowie das Transitverfahren für den Sender.

Noch eine Neuigkeit erwartet unsere Unternehmer, kündigte Danka Jovanović, Leiterin der Abteilung für den Schutz des geistigen Eigentums der Zollverwaltung Serbiens.

- Die neue Verordnung über die Bedingungen und Modalitäten für die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums und der Urheberrechte tritt am 1. September in Kraft. Die größte Neuigkeit wird bei der Kontrolle der Sendungen erwartet, die bisher von den Zollkontrollen ausgenommen waren.

Die Statistik zeigt, dass Textilien an der Spitze der Liste der gefälschten Waren sind.

Über Projekte des Zolls hat auch Duško Marinković, Assistent des Direktors und über die Warenherkunft, Vladimir Filipović, Leiter der Abteilung für Warenherkunft geredet.

M.K.

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