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Zentralbank erleichtert Rückzahlung von Krediten in Schweizer Franken

Quelle: Tanjug Mittwoch, 25.02.2015. 15:34
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Banken müssen künftig ihren Kunden, die Konversion der Fremdwährungsklausel in Schweizer Franken in die Fremdwährungsklausel in Euro bieten, gab am Dienstag (24. Februar 2015) die Zentralbank Serbiens bekannt.
Eine der Maßnahmen betrifft die Wohnungskredite mit der Fremdwährugnsklausel in Schweizer Franken. Die Banken sind verpflichtet, die Konversion der Klausel in Euro zum um 5% günstigeren Wechselkurs emöglichen und eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist um fünf Jahren bewilligen, heißt es in der Mitteilung.
Diese Entscheidung sollte zur Bewahrung und Stärkung der Stabilität des finanziellen Systems der Republik Serbien beitragen, eine entsprechendere Risikomanagement bei Banken ermöglichen und einen besseren Schutz von Bankkunden sichern, die von den negativen Entwicklungen auf dem internationalen Devisenmarkt betroffen sind.
Durch diesen Beschluss will man eine systematische Lösung für das komplexe Problem der Wohnungskredite mit Fremdwährungsklausel bieten, ohne dabei gegen die Vertragsfreiheit auf einer Seite oder gegen die Vorschriften auf der anderen zu verstoßen.
Als Regulator des Bankenmarktes beschloss die Zentralbank Serbiens eine Lösung, die Bürgern die Überwindung von Schwierigkeiten mit der Rückzahlung der Wohnungskredite in Schweizer Franken erleichtern sollte, sowie im Falle, wenn die Banken die Zinsmargen eigenwillig erhöhen. Diese Lösung beruht zugleich auf den Basisprinzipien der Zentralbank Serbiens - Rechtssicherheit, freier Wettbewerb und Verantwortlichkeit aller Marktteilnehmer für die übernommene Verpflichtungen.
Der Beschluss besteht aus zwei Teilen. Der erste betrifft jeden einzelnen aktiven Kreditvertrag, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Bankkunden abgeschlossen wurde, unabhängig von der Fremdwährungsklausl. Dieser Teil der Entscheidung schreibt die obligatorische, einheitliche und detailhafte Anwendung der Empfehlung der Zentralbank Serbiens Nr. BAN 002/13 vom 31. Mai 2013 vor, die die Anwendung der unbestimmten Elemente auf flexible Zinssätez betrifft, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Bankkunden.

Nach der Analysen der Effekte der Anwendung der Empfehlung BAN 002/13 von Banken beschloss die Zentralbank, das Verfahren präzis vorzuschreiben.
Jeder Überschuss sollte als vorzeitige Rückzahlung des Kredits betrachtet und berücksichtigt werden. Die Banken sind verpflichtet, jeden einzelnen Kunden darüber ausführlich zu informieren und sie mit Informationen über die Änderung des Rückzahlungsplans innerhalb von 30 Tagen zu versehen. Die Banken sind zur Anwendung dieses Beschlusses sowie aller anderen im zweiten Teil verpflichtet.
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