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Die Agentur für Handelsregister APR gab bekannt, die Anwendung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften bzw. der Vorschriften über Zwangsliquidation insolventer Unternehmen aufgrund der Meinung des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und regionale Entwicklung zu verschieben.
- Wir verfügen einfach nicht über einen entsprechenden Rechtsrahmen für die Anwendung der Vorschriften über die Zwangsliquidation von Unternehmen - heißt es in der Mitteilung des Ministeriums veröffentlicht auf der Webseite der Agentur.
- Das Gesetz über Kapitalgesellschaften enthält keine Richtlinien für die Anwendung der Vorschriften über die freiwillige Liquidation u.Ä - fügte man hinzu.
- In Hinsicht darauf, dass das gültige Gesetz "die rechtlichen Folgen der Zwangsliquidation und ihren Zweck nicht behandelt, sind wir der Meinung, dass ein mangelhaft definiertes Institut wie dieses zum Mißbrauch führen und Interessen der Gläubiger täuschen könnte. Die Anwendung dieses Instituts sollte deshalb bis Verabschiedung der Abbänderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Kapitalgesellschafte verschoben werden" - heißt es in der Mitteilung des Ministeriums vom 8. Juni 2012.
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