Staat wird seine Anteile an Banken durch Ausschreibung verkaufen - Regierung Serbiens beschließt Verordnung über Verkauf von Aktien
Die Entscheidung über den Verkauf der Beteiligung an einer der staatseigenen Banken wird aufgrund eines begründeten Vorschlags des Finanzministeriums getroffen, teilte die Regierung mit.
Das Finanzministerium darf einheimische oder ausländische Berater für den Verkauf von Aktien und für die Auswahl des besten Angebots engagieren.
Die Ausschreibung muss in midestens einer Tageszeitung in Serbien, und nach Bedaruf auch in anderen einheimischen und ausländischen Medien wie auch auf der Website des Finanzministeriums veröffentlicht werden.
Interessenbekundungen sollten dem Finanzministerium spätestens 21 Tage nach der Veröffentlichung der Anzeige eingereicht werden.
Zugestellte Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit und des guten Rufs des Bieters soltlen zunächst vom Finanzministerium überprüft, und später auch von der Zentralbank Serbiens bestätigt werden.
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